AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Abeuerland Thüringen, vertreten durch den Betreiber:

Annett Pohler und Marcus Meinhardt
Firmensitz: Am Steig 6, 07554 Korbußen
Betriebssitz: An der Aumatalsperre 2, 07570 Weida (im Nachfolgenden kurz „Betreiber“ genannt)

1. Allgemein:

Vor Benutzung der Einrichtungen des Betreibers muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit der unterschriebenen Auftragserteilung- bzw. -bestätigung erklärt der Teilnehmer bzw. Erziehungs-/Sorgeberechtigte, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens der Einrichtungen des Betreibers allein verantwortlich.

An- und Abmeldungen des Teilnehmers sowie die Bestätigung des Betreibers bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung des Betreibers wirksam begründet. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsausschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung. Sonstige Angebote und Preise des Betreibers sind freibleibend.

2. Leistungen und Leistungsänderung:

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, der Internetpräsentation oder dem individuell erstellten Angebot. Wird auf Wunsch ein individuelles Angebot erstellt, so ergibt sich eine Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag. Der Betreiber hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Betreiber die Teilnehmer rechtzeitig hinzuweisen.

Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.

3. Körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgröße:

Die Benutzung des Kletter- und Erlebniswaldes ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 120 cm und einem Mindestalter von 6 Jahren gestattet. Eine Benutzung des Kletter- und Erlebniswaldes ist nicht möglich bei einem Körpergewicht über 100 kg bzw. einem Taillen- oder Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet.

Personen, die unter einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Benutzung des Kletter- und Erlebniswaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Besucher darstellen könnte, dürfen nicht klettern. Weiterhin sind Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Medikamenten, die die Wahrnehmung beeinflussen, vom Klettern ausgeschlossen.

4. Benutzung des Kletter- und Erlebniswaldes durch Minderjährige:

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt:

  • Kinder von 6 – 8 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten/Aufsichtsverpflichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. Dies kann entweder geschehen durch Mitklettern oder durch intensives Beobachten vom Boden aus. In jedem Fall muss der Sorgeberechtigte/Aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter an der theoretischen Einweisung teilnehmen, damit dieser in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden und dass eine Hilfestellung (verbales Eingreifen) jederzeit möglich ist. Ein Sorgeberechtigter/Aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter kann dabei max. 2 Kinder beaufsichtigen.
  • Kinder und Jugendliche von 9 – 17 Jahren dürfen alleine klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter/Aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe befinden.
  • Bei Nutzung des Kletter- und Erlebniswaldes durch Schulklassen oder Gruppen mit Minderjährigen gilt:

Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich einer Begehung des Kletter- und Erlebniswaldes ohne volljährige Begleitperson zustimmen. Es ist in diesem Fall die Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson (z.B. Lehrer) erforderlich.

5. Sicherheitsanweisungen:

  • Vor dem Klettern erhält jeder Besucher eine theoretische und praktische Einweisung durch unser Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Besucher nach dieser Einweisung sich nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
  • Jeder Besucher bekommt vor Begehen des Kletter- und Erlebniswaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt ausschließlich durch das Personal des Betreibers. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
  • Der Kletter- und Erlebniswald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Ausrüstung an andere Personen ist nicht gestattet.
  • Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
  • Jedes Element zwischen den Plattformen darf nur von jeweils einer Person benutzt werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Seilbahnen dürfen erst dann benutzt werden, wenn ersichtlich ist, dass dies gefahrlos möglich ist (es dürfen sich im Ankunftsbereich der Seilbahn keine Personen aufhalten). Weiterhin muss an den Seilbahnen bei Bodenkontakt mitgelaufen werden, um die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
  • Im gesamten Kletter- und Erlebniswald gilt das Prinzip „Jeder achtet auf Jeden“. Das heisst, alle Teilnehmer sind dazu angehalten, aufmerksam und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu agieren und eventuell Hilfestellung zu leisten.
  • Im kompletten Kletter- und Erlebniswaldgebiet herrscht Rauchverbot, ausgenommen die ausgeschilderten Raucherinseln. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletter- und Erlebniswald zu begehen.
  • Lange Haare müssen zur Vermeidung von Unfällen zusammengebunden werden. Piercings und Schmuck, welcher nach Einschätzung des Personals zu Unfällen führen können, müssen abgedeckt oder entfernt werden.
  • Handys, Kameras, Schlüssel etc. sind so zu verwahren, dass ein Herabfallen sicher vermieden wird.

6. Zahlungsbedingungen:

Die Benutzung der Klettergeräte ist nur während der Öffnungszeiten sowie nach Einweisung durch das Personal des Betreibers gestattet. Die Bezahlung des vereinbarten Preises erfolgt vor der Nutzung der Einrichtungen des Betreibers in bar, oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden. Ohne schriftliches Angebot gelten die auf der Homepage veröffentlichten Preise.

Nach Ablauf der vereinbarten Aktionszeit muss die übergebene Sicherheitsausrüstung komplett zurückgegeben werden. Bei unsachgemäßer Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (z.B. mutwillige Verschmutzung oder Beschädigung) behält sich der Betreiber vor, die Kosten der Reinigung oder der Reparatur dem verursachenden Teilnehmer bzw. den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen. Weiterhin behält sich der Betreiber vor, die Ausrüstung gegen einen Pfand (Personalausweis etc.) herausgeben.

7. Eigenverantwortung:

Der Kletter- und Erlebniswald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletter- und Erlebniswaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletter- und Erlebniswaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Preises erfolgt in diesem Fall nicht.

8. Haftungsbegrenzung:

Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

9. Sonstiges:

  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, in der gesamten Anlage des Kletter- und Erlebniswaldes Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu Informations- oder Werbezwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Betreiber vor Nutzung des Kletter- und Erlebniswaldes ausdrücklich mitzuteilen.
  • Das Fertigen von Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers ist in der gesamten Anlage des Kletter- und Erlebniswaldes verboten. Etwaige Schadensersatzansprüche im Falle von Missachtung behält sich der Betreiber vor.

10. Ausschluss von Teilnehmern, Schließung des Kletter- und Erlebniswaldes:

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherungstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.) einzustellen. Gäste, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

11. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01. Januar 2010